- Der Steuerbonus kann nur für Arbeitskosten berücksichtigt werden. Streicht beispielsweise ein Maler Ihre Wohnung und berechnet dafür an reinen Arbeitskosten 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent, also 1.190 Euro, so können Sie von diesen 1.190 Euro 20 Prozent steuerfrei geltend machen, also 238 Euro. |